Verborgenes Leben im Bergwald

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Der Alpensalamander lebt in lichten Buchen- und Laubmischwäldern – vor allem in den mittleren und hohen Lagen der Alpen. Zu erkennen ist er an seiner zierlichen Gestalt und glänzend-schwarzen Färbung…

Der Alpensalamander (Salamandra atra) ist Lurch des Jahres 2026

Merkmale
Der Alpensalamander ist 12 bis 16 Zentimeter groß und einheitlich schwarz glänzend gefärbt. Die Männchen erreichen nicht ganz die Größe der Weibchen und bleiben kleiner. Im Gegensatz zum plumperen Feuersalamander ist die Gestalt insgesamt zierlicher. Entlang der Körperflanken besitzen die Tiere eine Reihe von warzigen und rundlichen Erhebungen, die Drüsenausgänge enthalten. Der Rumpf wird seitlich durch elf bis dreizehn Rippenfurchen segmentiert. Unterseits sind die Tiere bleigrau gefärbt. Das Männchen lässt sich vom Weibchen äußerlich durch eine etwas stärker gewölbte Kloake unterscheiden. Der Kopf ist etwas länger als breit und das Maul breit abgerundet.

Verbreitung
Der Alpensalamander lebt in den mittleren und hohen Lagen der Alpen sowie der Gebirgen des Balkans. In Deutschland wird daher von der Art nur der Bereich der nördlichen Kalkalpen Bayerns besiedelt.


Lurch des Jahres 2026

In Kooperation mit der Österreichischen Gesellschaft für Herpetologie (ÖGH), der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (karch) und dem NABU hat die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) den lackschwarzen Alpensalamanders zum Lurch des Jahres 2026 gekürt. Der Bewohner unwirtlicher Gebirgszonen ist ein Überlebenskünstler – und steht für die Vielfalt und Verwundbarkeit alpiner Lebensräume.

Die spezielle Lebensweise mit wenigen Jungen und einer extrem geringen Reproduktionsrate – unter allen Landwirbeltieren besitzt der Alpensalamander auch die längste Tragzeit –
bringen gravierende Nachteile mit sich. Noch ist der Alpensalamander in Gebieten, in denen er vorkommt, zwar oft häufig, noch scheint seine Bestandsentwicklung stabil, und die Art gilt in der Roten Liste dementsprechend als „ungefährdet“. Doch als hochspezialisierte klimasensible Art droht dem Alpensalamander vor allem im Zuge des Klimawandels durch schrumpfende Verbreitungsgebiete Gefahr. Hinzu kommen Risikofaktoren wie die zunehmende Freizeitnutzung durch Skipisten, schwindende Lebensräume durch Biotopzerschneidung und Intensivierung der Almwirtschaft, aber auch der häufige Verkehrstod auf alpinen Straßen und die akute Gefahr durch den gefährlichen Salamander-Chytridpilz.

Lebensraum
Lichte Buchen- und Laubmischwälder, meist mit einem kühlfeuchten Klima in der Nähe von Bächen, werden vom Alpensalamander bevorzugt bewohnt. In Nadelwäldern siedelt die Art nur selten. Oberhalb der Baumgrenze kann man den Alpensalamander auch im Bereich von Alpenweiden, Zwergstrauchfluren, Felsfluren und Schutthalden finden.


Fortpflanzung
Alpensalamander paaren sich außerhalb des Wassers, abhängig von Wetter- und Temperaturbedingungen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Amphibien, die ihren Laich im Wasser ablegen und deren Nachkommen ein Larvenstadium mit Kiemenatmung durchmachen, bringen die lebendgebärenden Alpensalamander ein bis zwei voll entwickelte, rund vier Zentimeter große und lungenatmende Jungtiere zur Welt, die sofort an Land lebensfähig sind. Als einziger mitteleuropäischer Lurch kann der Alpensalamander also unabhängig von Oberflächengewässern existieren – eine Anpassung an die extremen Lebensbedingungen im Hochgebirge.

Gefährdung
Aufgrund ihrer nur regionalen Verbreitung im Alpenraum, stehen Alpensalamander in Deutschland, Österreich und der Schweiz unter Schutz. Dort wo die Art vorkommt ist sie meist sogar ziemlich häufig, so dass eine akute Bedrohung der Art im gesamten Verbreitungsgebiet nicht gegeben ist. Vielmehr ist der Alpensalamander nur lokal durch die Zerstörung des Lebensraumes (zum Beispiel intensive Forstwirtschaft) bedroht.

Schutzstatus
Europaweit geschützt nach der FFH-Richtlinie (Anhang IV) und „streng geschützt“ nach Bundesnaturschutzgesetz. Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Außerdem ist es verboten, sie durch Aufsuchen ihrer Lebensstätten zu beunruhigen.


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