Berlin, 26. Februar 2026 – Heute wurde im Abgeordnetenhaus eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes beschlossen, die der zuständigen Senatsverwaltung „Abweichungen“ vom Streusalzverbot auf Gehwegen erlaubt. Die wochenlange Glätte hat zu vielen Unfällen und Belastung geführt. Die Einwohner der Hauptstadt haben daher zu Recht die mangelnde Räumung von Gehwegen durch private Flächeneigentümer, Senat und Bezirke kritisiert. Mit der Gesetzesänderung verpasst der Berliner Senat nun die Gelegenheit, die Zuständigkeiten für die Räumung von Gehwegen bei Schnee und Eis praxistauglich neu zu regeln.
Das Streusalzverbot auf Gehwegen wurde bereits 1978 unter dem Eindruck schwerster Schäden an Straßenbäumen und zum Schutz des Grundwassers erlassen. In der Praxis existieren seit Jahrzehnten bewährte Alternativen wie Sand und Splitt, die Eis effektiv aufrauen und aufbrechen. Dieser umweltpolitische Fortschritt wurde heute vom Abgeordnetenhaus ohne fachliche Grundlage zurückgedreht. Denn auch die BSR bestätigte zuletzt im Ausschuss für Mobilität und Verkehr, dass Salz unter den Anfang Februar herrschenden Bedingungen nicht geholfen hätte. Schätzungen des NABU Berlin zufolge hätte die Salzfreigabe auf Gehwegen einen zusätzlichen und wirkungslosen Salzeintrag von bis zu 6.000 Tonnen bedeutet. Zum Vergleich: Die BSR hat in diesem Winter bis Ende Januar 2026 insgesamt rund 3.800 Tonnen Salz zur Glättebekämpfung auf allen Berliner Straßen eingesetzt.
Die neue Regelung schreibt zudem keine klaren Kriterien für die möglichen Ausnahmen vom Streusalzverbot vor. Wir befürchten deshalb, dass künftig jeder Wintereinbruch zum Anlass genommen wird, den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen zu erlauben – mit fatalen Folgen für unsere Stadtbäume und das Grundwasser. Wir sind jederzeit bereit, uns konstruktiv in Gespräche einzubringen. Unser Ziel ist eine Lösung, die sowohl die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner gewährleistet als auch die Lebensgrundlagen unserer Stadt schützt.
Text: Janna Einöder, 26.02.2026