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Mit der Aktion „Naturwaldbetrieb“ zeichnet der NABU Waldbesitzende aus, die sich in besonderer Weise um die flächendeckende naturnahe Bewirtschaftung Ihres Waldes bemühen.

Vorreiter in Sachen naturnaher Forstwirtschaft

Unter der Voraussetzung, dass sich der Waldbesitzer oder die Waldbesitzerin (bei Kommunen der Gemeinde- bzw. Stadtrat) auf die „Naturwald-Kriterien“ für mindestens 10 Jahre verpflichtet, erhalten die Forstbetriebe vom NABU eine Urkunde. Mit der Auszeichnung „Naturwaldbetrieb“ können die Waldbesitzenden gegenüber der Öffentlichkeit ihre besonderen Bemühungen zur Erhaltung und Förderung der Lebensqualität und der natürlichen Lebensgrundlagen dokumentieren.

In Baden-Württemberg gibt es nun zwölf NABU-Naturwaldbetriebe: Bad Dürrheim, Bietigheim-Bissingen, Calw, Hirschberg an der Bergstraße, Kämpfelbach, Königsfeld, Metzingen, Mönchweiler, Pfullingen, Reutlingen, Wimsheim und den Bundesforstbetrieb „Münsinger Hardt“ auf der Schwäbischen Alb.


NABU-Flyer: Werden Sie Naturwaldbetrieb!

Weitere Informationen zum Prädikat „NABU-Naturwaldbetrieb“ (PDF) (314.54 KB)


NABU-Kriterien zur Waldbewirtschaftung in Naturwaldbetrieben

  1. Vollständiger Verzicht auf kahlschlagsweise Nutzung der Wälder
    Der Naturwaldbetrieb verpflichtet sich, seinen Wald auf der gesamten Betriebsfläche kahlschlagsfrei zu bewirtschaften. Durch Kahlschläge wird das zuvor vorhandene, für die Wälder typische, schützende Bestandsinnenklima durch ein Freilandklima mit extremen Witterungsbedingungen ersetzt. Die Nährstoffsituation der Waldböden wird durch Kahlschläge nachhaltig verschlechtert.
  2. Verzichtung auf Pflanzung – Vorrang der Naturverjüngung
    Der Naturwaldbetrieb nutzt kostenlose Absaat der Bäume und trägt dadurch zur generativen Bewahrung des standörtlich angepassten Erbmaterials der Baumpopulation bei. Die natürliche Verjüngung der Baumarten hat daher Vorrang vor künstlichen Bestandsbegründungen.
  3. Verzicht auf Chemieeinsatz
    Der Naturwaldbetrieb unterlässt jeden Chemieeinsatz, auch den Einsatz nicht spezifischer, biologischer Forstschutzmittel mit toxischer Wirkung und die künstliche Mineraldüngung. Kalkungen erfolgen nur zur Kompensation von schadstoffbedingten Versauerungen im Oberboden nach Nachweis der Notwendigkeit durch vorhergehende Bodenuntersuchung.
  4. Sanfte Betriebstechnik
    Eine am Einzelbaum orientierte Wertholzerzeugung in naturnahen Wirtschaftswäldern setzt selektive und waldpflegliche Arbeitstechniken voraus. Die Technik ist an die Grundsätze einer naturnahen Waldbewirtschaftung anzupassen und nicht die Art der Waldbewirtschaftung an die technischen Möglichkeiten.
  5. Aktiver Waldnaturschutz
    Der Naturwaldbetrieb bewirtschaftet seinen Wald „biologisch nachhaltig“. Durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung und durch gezielte Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes bewahrt sie dessen biologische Eigenart und Vielfalt.
  6. Sicherung waldökologisch tragbarer Wilddichten
    Eine naturnahe Waldwirtschaft strebt den Aufbau sich selbst verjüngender, produktiver und vielfältiger Mischwälder an. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn die Schalenwildbestände eine Naturverjüngung aller vorkommender Baumarten zulassen. Der Naturwaldbetrieb verpflichtet sich dazu, die Jagd im eigenen Wald an dem Ziel waldverträglicher Wildbestände auszurichten und die Jagdorganisation bzw. Jagdpachtverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzupassen.

<!– Kriterien für NABU-Naturwaldbetriebe –> 0.4 MB – Kriterien für NABU-Naturwaldbetriebe