Gesetz von gestern statt für die Zukunft

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Bisher galt: Wenn für ein Bauprojekt Natur zerstört oder beschädigt wird, muss der Schaden ausgeglichen werden. Das soll sich mit dem geplanten „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ der Bundesregierung änder…

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz muss nachgebessert werden

17. Dezember 2025 – Mehrere Umweltverbände kritisieren das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG), dass das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen hat. Aus Sicht vom Deutschen Naturschutzring (DNR), NABU und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stellt das geplante Vorhaben einen tiefgreifenden Eingriff in zentrale Umweltstandards und eine Zäsur im Umgang mit Natur- und Umweltverbänden dar.

Bislang galt, dass die Verantwortlichen von Bauvorhaben, bei der Natur beschädigt oder zerstört wird, für eine Ersatzfläche sorgen müssen. Wird beispielsweise für eine neue Brücke wertvoller Lebensraum für Eidechsen zerstört, muss dieser entweder vor Ort wiederhergestellt oder, wenn das nicht geht, an anderer Stelle für Ersatz gesorgt werden. Ausgleichszahlungen waren bisher die Ausnahme.


Ausgleichszahlungen rücken in den Fokus

Das soll sich mit dem geplanten Gesetz ändern. Demnach rücken die Ausgleichszahlungen nun in den Fokus. Künftig sollen Bauprojekte mit „überragend öffentlichem Interesse“ – und davon gab es in den vergangenen Jahren mit Stromleitungen, Schienen, Straßen, Brücken, Flüssiggas-Terminals immer mehr – finanziell kompensiert werden dürfen. Es braucht dann also keine direkten Ausgleichsmaßnahmen mehr vor Ort um die Zerstörung auszugleichen.

„Mit dem IZG-Entwurf wird ein zentraler Grundsatz des Naturschutzes aufgegeben: Das Prinzip, dass diejenigen die Folgen tragen, die Lebensräume und Ökosysteme vor Ort beeinträchtigen, wird damit ausgehebelt“, kritisierten die Spitzen der beteiligten Umweltverbände am Mittwoch in Berlin. „Außerdem werden erprobte Beteiligungsrechte ausgehöhlt.


Ohne echte Flächen können wir unsere Natur nicht bewahren.

Jörg-Andreas Krüger

NABU-Präsident

Geldzahlungen statt realer Flächenkompensation sind ein massiver Paradigmenwechsel: „Ohne echte Flächen beispielsweise für Schutzgebiete, einen Biotopverbund oder natürlichen Klimaschutz können wir unsere Natur nicht bewahren“, betont NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Die Frage, wo Infrastruktur überhaupt entstehen kann, entscheide sich bei der Flächenverfügbarkeit. „Wer also das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ernst meint, darf es nicht losgelöst vom Naturflächenbedarfsgesetz betrachten.“

Für die Umweltverbände ist klar: Jedes große Infrastrukturprojekt hat Wirkungen auf die Natur. Deswegen sei es richtig und wichtig Alternativen zu prüfen, und die Alternative mit dem geringsten Schaden zu wählen und für Ausgleich zu sorgen. „Wenn Raumplanung und Umweltverträglichkeitsprüfungen wegfallen und die Öffentlichkeit kaum beteiligt wird, werden uninformierte und damit schlechtere Entscheidungen getroffen“, sagt Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim BUND.

Gemeinsame Stellungnahme von NABU, BUND und DNR zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz.


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