Klimaresilienter Waldumbau – Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften

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Der diesjährige Dürresommer mit Hitzetoten, Rheinniedrigwasser, Waldbränden und Milliardenschäden hat uns, auch in NRW, mit aller Deutlichkeit gezeigt: Nichts ist teurer als der Verlust unserer natür…

NABU NRW betont Chancen und Spielräume für zukunftsorientierte Waldwirtschaft mit Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung

15. September 2026 – Der diesjährige Dürresommer mit Hitzetoten, historischem Rheinniedrigwasser, ausgedorrten Landschaften, verheerenden Waldbränden und volkswirtschaftlichen Milliardenschäden hat uns, auch in NRW, mit aller Deutlichkeit gezeigt: Nichts ist teurer als der Verlust unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Dazu gehören insbesondere gesunde und anpassungsfähige Wälder.

Im Zusammenhang mit einem kürzlich veröffentlichten, von Landnutzungsverbänden in Auftrag gegebenen Gutachten kursieren aktuell irreführende Aussagen zu möglichen Einschränkungen für die Waldwirtschaft. So seien mit der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung (W-VO) zwangsläufig ordnungsrechtliche Beschränkungen für Flächeneigentümer und -bewirtschafter zu erwarten sowie eine fehlende Flexibilität angesichts des Klimawandels.

Dazu nimmt NABU-Landesvorsitzende Dr. Heide Naderer wie folgt Stellung: „Wenn morgen Waldbesitzer in NRW zum Thema “Klimarettung durch Waldbewirtschaftung” beim Waldbauerntag zusammenkommen, wird sicherlich ein Thema im Mittelpunkt stehen, dessen gemeinwohlorientierte Bedeutung, insbesondere der Privatwald bisher leider verkennt: Die entschlossene und kooperative Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung. Von funktionsfähigen Ökosystemen – also auch intakten Waldökosystemen – werden alle profitieren. Der NABU NRW hat sich von Beginn an für eine konstruktive und vor allem faktenbasierte Auseinandersetzung mit der W-VO stark gemacht. Statt sich gemeinsam für die Umsetzung einzusetzen, werden hier von Seiten der Landnutzer aktuell keine konstruktiven Vorschläge präsentiert.“

Tatsächlich basiert die W-VO auf einem wissenschaftlich begründeten Rahmen, der den EU-Mitgliedstaaten individuelle Gestaltungsspielräume bei der konkreten und operativen Umsetzung bei der Wiederherstellung lässt. Die Ziele der EU-WVO führen nicht unmittelbar zu Verboten oder neue Pflichten für Waldbesitzende oder Forstbetriebe. Es steht Deutschland also frei, den erheblichen Umsetzungs- und Durchsetzungsdefiziten mit einer Ausweitung von Förderprogrammen und ökonomischen Anreizen zu begegnen. Die W-VO berücksichtigt außerdem ausdrücklich, klimabedingte Umweltveränderungen in der Wiederherstellungsplanung. Sie enthält Ausnahmeregelungen, wenn Wiederherstellungsziele etwa klimabedingt nicht mehr erreicht werden können.

Naderer: „Wir beobachten leider, dass in diesen Tagen vielfach Unsicherheiten und Bedenken geschürt werden, zum Teil auch mit groben Falschinformationen. Dabei sind die Wiederherstellung von Ökosystemen und eine zukunftsfähige Waldwirtschaft keine Gegensätze, sondern gehören vielmehr zusammen. Intakte und funktionsfähige Ökosysteme sind die Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Resilienz. Ein „Weiter-so-wie-bisher“ kann es daher nicht geben, das sollte uns allen klar sein. Die W-VO gibt erhebliche Spielräume für Anreize, Kooperation und Lösungen, die Naturschutz und Landnutzung zusammenbringen. Diese Chancen sollten wir nutzen.“

Hintergrundinformationen bzgl. W-VO-Umsetzung im Wald:

Mehr zur Umsetzung der W-VO in NRW im NABU-Hintergrundpapier sowie W-VO Netzwerk „NRW – Wir machen das!“ unter.

Mehr zur Umsetzung der W-VO in unseren Wälder: „Wiederherstellung als Chance“ ist auf der Homepage des NABU- Bundesverbandes zu finden.

Das Rechtsgutachten von Alexander Ionis im Auftrag des NABU, 03/2026.

Die EU KOM Guidance zur FFH-Richtlinie, 03/2026.