16. August 2024 – Das Nature Restoration Law soll Ökosysteme wie Moore, Wälder und Auen wieder in einen guten Zustand bringen und eine Trendwende beim Artenschwund einleiten. Inmitten der Natur- und Klimakrise weckt der Start des Gesetzes große Hoffnungen. Dazu Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen: „Niedersachsen muss sich endlich an das europäische Naturschutzrecht halten. Die Anforderungen der FFH-Richtlinie müssen erfüllt und die Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden. Hierzu wurde Deutschland bereits vom EuGH verurteilt, so dass dringender Handlungsbedarf besteht. Wir fordern verbindliche, gebietsspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die niedersächsischen Schutzgebiete, ein aktives Management und ein transparentes Monitoring. Nur so kann der Schutz unserer Lebensräume und Arten regional messbar gemacht werden.“
Der NABU Niedersachsen setzt sich zudem dafür ein, dass weitere ökologisch wertvolle Flächen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. „Unsere Moore, Wälder und Auenlandschaften sind natürliche CO2-Senken und leisten einen enormen Beitrag zum Klimaschutz. Mit dem Inkrafttreten des Nature Restoration Law haben wir jetzt die einmalige Chance, diese unter Druck geratenen Ökosysteme wieder in Stand zu setzen, ihre biologische Vielfalt zu sichern und dadurch den Klimaschutz voranzubringen“, betont Buschmann.
27. Februar 2024- Das Europäische Parlament hat heute mehrheitlich dem im Trilog erzielten Kompromiss zum Nature Restoration Law zugestimmt. Jetzt müssen nur noch die EU-Mitgliedsstaaten im Rat zustimmen, dann ist der Weg frei für ein weltweit einmaliges Gesetz zur Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen zeigt sich erleichtert über diese Entscheidung: „Ein erster Schritt in Richtung ökologische Sicherheit ist gemacht. Von dem einst starken Green Deal von der Leyens ist immerhin das Nature Restauration Law übriggeblieben. Das Europäische Parlament hat heute mehrheitlich dem im Trilog erzielten Kompromiss zum Nature Restoration Law zugestimmt. Aber es müssen weitere Schritte folgen, um gesunde, intakte Ökosysteme zu sichern.“
Jetzt ist auch das Land Niedersachsen gefragt, EU-Naturschutzrecht einzuhalten. Das Land hinkt hinterher und hat seine Auflagen im Rahmen der FFH-Richtlinie und der auszuweisenden Natura-2000-Gebiete noch immer nicht erfüllt. Deutschland wurde dafür bereits vom EuGH schuldig gesprochen. „Wir fordern für die niedersächsischen Schutzgebiete verbindliche und gebietsspezifische Erhaltungs- sowie Entwicklungsziele, ein aktives Management wie auch ein transparentes Monitoring, damit der Schutz der Lebensräume und Arten zumindest regional messbar wird“, betont der NABU-Landesvorsitzende. „Es müssen darüber hinaus weitere, ökologisch hochwertige Flächen wie Moore, Wälder und Auenlandschaften, die als natürliche CO2-Senken aktiv zum Klimaschutz beitragen, als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Eine bessere Vernetzung dieser Gebiete ist zudem enorm wichtig.“
17. Juni 2024 – Der Europäische Rat hat heute dem Nature Restoration Law endgültig zugestimmt, wodurch dieses weltweit einzigartige Gesetz zur Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen nun Realität wird. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, begrüßt diese historische Entscheidung: „Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat – gegen viele Widerstände – ein wichtiges Gesetz verabschiedet. Nur intakte Ökosysteme versorgen uns nachhaltig mit natürlichen Ressourcen. Das ist ein Erfolg für Natur und Demokratie! Es ist erfreulich, dass zumindest dieses Kernstück von von der Leyens Green Deal umgesetzt wurde. Auf diesem Erfolg dürfen wir uns aber nicht ausruhen.”
Notwendigkeit einer nationalen Umsetzung
Eine ambitionierte Umsetzung auf nationaler Ebene ist notwendig, damit das Nature Restauration Law in Deutschland ein Erfolg wird. Dr. Buschmann hebt hervor, dass nun auch Niedersachsen in der Pflicht steht, seine Verpflichtungen umzusetzen: „Unser Bundesland muss endlich das EU-Naturschutzrecht einhalten. Die Anforderungen der FFH-Richtlinie müssen erfüllt und die Natura-2000-Gebiete ausgewiesen werden. Deutschland wurde hierfür bereits vom EuGH verurteilt, weshalb dringend Handlungsbedarf besteht. Wir fordern verbindliche, gebietsspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsziele für niedersächsische Schutzgebiete, ein aktives Management und ein transparentes Monitoring. Nur so kann der Schutz unserer Lebensräume und Arten regional messbar gemacht werden.“
Ausweisung zusätzlicher Schutzgebiete
Der NABU Niedersachsen setzt sich zudem dafür ein, dass weitere ökologisch wertvolle Flächen als Schutzgebiete ausgewiesen werden: „Es ist notwendig, mehr Gebiete, die als natürliche CO2-Senken zum Klimaschutz beitragen, zu schützen – darunter Moore, Wälder und Auenlandschaften. Eine bessere Vernetzung dieser Gebiete ist unerlässlich, um die biologische Vielfalt zu sichern und den Klimaschutz voranzutreiben.“
Mit der endgültigen Zustimmung des Nature Restoration Law durch den Europäischen Rat wurde ein bedeutender Schritt für den Naturschutz in Europa und darüber hinaus gemacht. Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, diese Vorgaben konsequent umzusetzen und damit die Grundlage für eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft zu schaffen. Das heutige Ja zur Wiederherstellung unserer Natur muss auch den frisch gewählten Abgeordneten im Europaparlament nun neuen Aufwind geben.