Der NABU Schleswig-Holstein hat einen Katalog für weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Ostsee an Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg und Umweltminister Tobias Goldschmidt übergeben. Der Leitfaden mit dem Titel „Handlungsleitfaden Ostseeschutz: 60 unerlässliche Maßnahmen für den Schutz der Ostsee“ ist das Ergebnis eines Forschungsprojekts, mit dem Expert*innen des NABU der Frage nachgingen, wo über den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 (kurz: „APOS“) hinaus angesetzt werden muss, um den Lebensraum Ostsee zu regenerieren und dauerhaft für Mensch und Natur zu erhalten.
Der APOS ist beim Ostseeschutz ein großer Schritt voran – aber erst der Anfang
Als die Landesregierung im März 2024 den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 verkündete, war die Euphorie unter den Umweltverbänden allgemein verhalten, hatte man sich doch einen Nationalpark Ostsee gewünscht. NABU-Landesvorsitzender Alexander Schwarzlose sagt dazu: „Es bringt uns nicht voran, wenn wir noch immer dem Nationalpark nachtrauern. Wir müssen nach vorn schauen.“ Auch wenn der APOS nicht die Wunschlösung war, erkennt der NABU an, dass Schleswig-Holstein damit einen großen Schritt unternommen hat und beim Ostseeschutz vorangeht. „Wichtig ist, dass der APOS eben nicht das Ende sein darf, sondern erst der Anfang“, so Schwarzlose. „Die Schädigungen aus jahrzehntelanger Übernutzung der Ostsee und ihrer Einzugsgebiete erfordern ein umfassendes, konsequentes und langfristiges Gegensteuern“, ergänzt der Biologe Sven Koschinski, Mitautor des Leitfadens und Experte für Meeresnaturschutz.
Vor diesem Hintergrund hat der NABU in einem mehrjährigen Forschungsprojekt, gefördert durch BINGO! – Die Umweltlotterie, untersucht, an welchen Stellen der APOS Nachbesserungsbedarf hinterlässt. Und er hat Maßnahmen entwickelt, um diesen Bedarf zu erfüllen. Das Ergebnis ist der heute übergebene „Handlungsleitfaden Ostseeschutz“. Er umfasst 60 Maßnahmen aus 11 Handlungsfeldern. Dazu gehören Einträge von Nähr- und Schadstoffen u.a. aus der Landwirtschaft, Fischerei, Tourismus, Schifffahrt und Bootsverkehr sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung von Lebensräumen.
„Wir waren an verschiedenen Orten entlang der Ostsee. Wir haben anhand von Daten und Fachliteratur den Zustand bewertet und daraus Maßnahmen abgeleitet“, berichtet Sven Koschinski. „Mit der Umsetzung der Maßnahmen kann Schleswig-Holstein zugleich einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Umsetzungsdefizite Deutschlands aus verschiedenen internationalen Abkommen zu bewältigen.“
Vielfalt der Schädigungen erfordert umfassende und langfristiges Gegensteuern
Mitautor Bernd Koop, Experte für Vogelschutz, betont, dass die Komplexität der Ökosysteme und die Vielfältigkeit der Schädigungen umfassende Schutzmaßnahmen erfordern. „Ein inzwischen verstorbener Freund, Biologe und Mathematiker, wurde nie müde, den Unterschied von ,notwendig‘ und ,hinreichend‘ zu betonen. Übertragen auf den Ostseeschutz: Jede einzelne hier aufgeführte Maßnahme ist notwendig, aber erst alle zusammen sind hinreichend für den Schutz der Ostsee“, so Koop. Er appelliert: „Wir wünschen uns daher, dass Politik, Verwaltung und Gesellschaft sich nicht die billigsten oder attraktivsten Maßnahmen heraussuchen, sondern alle vorgeschlagenen Maßnahmen mit großem Engagement angehen.“
Der NABU betont, dass es nicht darum geht, jegliche menschliche Nutzung der Ostsee auszuschließen. Es geht um ein verträgliches Miteinander von Mensch und Natur, in dem auch der Natur das Notwendige zuteil wird, um wieder aufleben zu können und langfristig erhalten zu bleiben.
“Schleswig-Holstein geht mit dem APOS beim Schutz der Ostsee voran. Wir wünschen uns für die Ostsee, für Mensch und Natur, dass Schleswig-Holstein diesen Weg konsequent weitergeht”, resümiert Alexander Schwarzlose.
Handlungsleitfaden und Kurzfassung hier zum Download
AS/EK 17.09.2026