Vom Gesetz in die Praxis

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Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) wurde im August 2024 beschlossen – eine echte Chance für die Natur und uns Menschen. Jetzt kommt es darauf an, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen W…

Deutschlands Weg zur Wiederherstellung der Natur

Die W-VO, auf Englisch das „Nature Restoration Law (NRL), sieht vor, dass bis 2030 auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen in jedem Mitgliedsstaat Wiederherstellungsmaßnahmen begonnen werden. Bis 2050 soll dies für alle geschädigten Ökosysteme gelten, um sie in einen guten Zustand zu bringen.


Umsetzung in Deutschland: Wo stehen wir?

Um die Ziele der Wiederherstellungsverordnung zu erreichen, legen Deutschland sowie alle EU-Mitgliedstaaten bis 1. September 2026 einen nationalen Wiederherstellungsplan vor. Dieser soll Flächenkartierung, konkrete Maßnahmen, Zeitpläne und Finanzierungsquellen enthalten. Die EU-Verordnung ist verbindlich – doch erste Bundesländer und andere Interessenvertretungen versuchen die Vorgaben abzuschwächen oder Fristen hinauszuzögern. Dabei wäre eine ambitionierte Umsetzung der WVO nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll: Intakte Natur spart enorme Folgekosten bei Hochwasserschäden, Erosionsschutz oder Trinkwasseraufbereitung.


Blockaden der EU-Wiederherstellungsverordnung

Der NABU lehnt die Blockaden der EU-Wiederherstellungsverordnung entschieden ab. Statt zu bremsen, braucht es wirksame Maßnahmen, um Moore wiederzuvernässen, Flüsse zu renaturieren, artenreiche Wiesen zu schützen und Lebensräume für Insekten und Vögel zu schaffen.

Aus NABU-Sicht ist die gemeinschaftliche Wiederherstellungsverordnung eine große Chance, der Natur wieder mehr Raum zu geben. Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder den notwendigen politischen Willen zeigen. Gemeinsam mit 34 weiteren Verbänden fordert der NABU Bund und Länder auf, die Verordnung entschieden umzusetzen.

Verbändeappell im Download

<!– Verbändeappell an Bund und Länder: Wiederherstellungsverordnung (07/2025) –> 0.5 MB – Verbändeappell an Bund und Länder: Wiederherstellungsverordnung (07/2025)

Die nächsten Schritte im Überblick:

  • Frühjahr 2025: offizielle Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des deutschen Wiederherstellungsplans

  • Bis September 2026: Erstellung & Einreichung des nationalen Wiederherstellungsplans

  • Bis März 2027: EU-Kommission prüft und begutachtet den Plan

  • Bis September 2027: Finalisierung der Wiederherstellungspläne durch die EU-Mitgliedstaaten

  • In 2032 wird der Plan das erste Mal aktualisiert

Warum die Umsetzung der WVO für uns und für die Natur wichtig ist

Die Natur leidet: Arten verschwinden, Lebensräume gehen verloren, Extremwetter nimmt zu. Etwa 80 Prozent der geschützten Lebensräume in Europa sind in schlechtem Zustand.

Wenn wir diese Lebensräume wiederherstellen, profitieren nicht nur Tiere und Pflanzen – sondern wir alle:

  • Sauberes Trinkwasser und gesündere Böden: weniger Belastungen für unsere Gesundheit
  • Natürlicher Schutz vor Dürren, Überschwemmungen und Hitze: Sicherheit für unsere Städte, Dörfer und Felder
  • Mehr Lebensqualität und Erholung in der Natur: gesunde Natur direkt vor unserer Haustür
  • Stabile Landwirtschaft und Ernährungssicherheit: fruchtbare Böden und Bestäuber für unsere Nahrungsmittel

Mehr Infos zum Nature Restoration Law: