Wölfe gehören nicht ins Jagdrecht

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Die Bundesregierung will den Wolf ins Bundesjagdrecht aufnehmen – und damit eine anlasslose Jagd ermöglichen. Der NABU kritisiert dieses Vorhaben aufs Schärfste. Eine Bejagung könnte den Bestand gef…

Bundesregierung plant Bejagung des Wolfsbestands

Das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium haben gemeinsam einen ersten Referentenentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesjagdgesetzes erarbeitet. Unter anderem soll der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden. Dazu hat der NABU Anfang Dezember im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme abgegeben. Im nächsten Schritt soll der Entwurf im Kabinett abgestimmt und anschließend in den Bundestag sowie die zuständigen Ausschüsse gegeben werden.

Aus Sicht des NABU bringt die Gesetzesänderung keinen Gewinn für das Zusammenleben von Mensch, Weidetier und Wolf, und vor allem keine Befriedung der politischen und gesellschaftlichen Debatte. Statt sich auf den Umgang mit Wölfen, die wiederholt geschützte Nutztiere gerissen haben, zu fokussieren, zielt der Gesetzesentwurf auf weitreichende Jagdgenehmigungen – auch ohne vorherige Schäden, und auch wenn sich der Wolf in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden sollte. Der Bestand ist vielerorts in Deutschland so gering, dass eine Bejagung sogar zum Erlöschen dieser Vorkommen führen könnte. Dies verstieße, laut kürzlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, gegen die Vorgaben u. a. der FFH-Richtlinie.


Gutachten zeigt juristische Fehler

Der NABU hat gemeinsam mit weiteren Verbänden ein Rechtsgutachten beauftragt. Es kommt ebenfalls klar zu dem Schluss, dass der aktuelle Gesetzesentwurf an markanten Stellen gegen EU-Recht verstößt. Der Entwurf sei „handwerklich defizitär und damit streitträchtig.“ Schnellere und eindeutigere Entscheidungen werden hiermit nicht ermöglicht.

Am Ende bleiben vor allem für die Jagdausübungsberechtigten (i. d. R. Jäger*innen) rechtliche Unsicherheiten bestehen.
Nebenbei werden wertvolle Ressourcen verschwendet. Die eigentlich notwendigen Ziele, Rechtssicherheit für Weidetierhalter*innen zu schaffen und effektiven Herdenschutz flächendeckend voranzutreiben, werden mit der geplanten Änderung verfehlt.


Mehr Jagd nicht gleich weniger Risse

Der NABU lehnt die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht sowie eine aktive Jagdzeit für die Art grundsätzlich als nicht sinnvoll ab. In den wenigen Fällen, in denen Wölfe auffälliges Verhalten durch Überwindung von Herdenschutz oder durch besonderes Interesse an Menschen zeigen, kann auch im Rahmen des Bundesnaturschutzrechts gehandelt werden.

Die Handlungsmöglichkeiten haben sich sogar erweitert durch die Abstufung des Wolfs von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt) der FFH-Richtlinie der EU. Eine reguläre Bejagung, z. B. über Quoten, wird nicht zu weniger Rissen führen, denn auch einzelne Wölfe können großen Schaden verursachen, wenn sie auf ungeschützte Weidetiere treffen. Die Bejagung durch Menschen bringt Wölfen nicht bei, mehr Abstand zu Weiden zu halten – besonders, wenn dort meistens keine Menschen vor Ort sind, die die Wölfe ggf. vertreiben. Herdenschutz, vor allem mit wolfsabweisenden Elektrozäunen, kann dies hingegen rund um die Uhr leisten und ist somit effektiver als eine Bejagung.


Werden Sie aktiv für unsere Wölfe!

Über die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht entscheidet zunächst der Bundestag. Aber auch in den Ländern wird über die jeweiligen Landesjagdgesetze schon diskutiert. Bitte werden Sie laut und sprechen Sie mit sachlichen Argumenten Ihre politischen Vertreter*innen an:

Auf Landesebene
Wenden Sie sich an die Abgeordneten in Ihrem regionalen Landtag. Diese entscheiden voraussichtlich im kommenden Jahr über die Aufnahme des Wolfs und die Ausgestaltung des Landesjagdrechts.

Auf Bundesebene
Wenden Sie sich an die Bundestags-Abgeordneten Ihres Wahlkreises und fordern Sie diese auf, gegen eine Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht zu stimmen. Die Abgeordneten aus Ihrem Wahlkreis finden Sie hier!

Muster-Anschreiben
Nutzen Sie unser Muster-Anschreiben und passen Sie es für einen Brief oder eine Mail an (Text raus kopieren). Gern hilft auch der NABU in Ihrer Region weiter. Gemeinsam erreicht man oft mehr!

Zum Musteranschreiben für Ihre Abgeordneten

Downloads

<!– Stellungnahme des NABU-Bundesverbands zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz (12/25) –> 0.4 MB – Stellungnahme des NABU-Bundesverbands zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz (12/25)

<!– Policy Brief: Wirksamer Herdenschutz statt Jagd auf den Wolf (12/25) –> 0.3 MB – Policy Brief: Wirksamer Herdenschutz statt Jagd auf den Wolf (12/25)

<!– Rechtliche Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des BJagdG und des BNatSchG (12/25) –> 0.7 MB – Rechtliche Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des BJagdG und des BNatSchG (12/25)

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